AGB

AGB herunterladen

1.0.Allgemeines:
1.1.Die Kunden (Im Regelfall das Brautpaar – BP) beauftragt den/die Hochzeitsplaner/in (in der
Folge kurz HP) mit den im gesonderten Auftragsschreiben und in diesen
Vertragsbedingungen ausdrücklich angeführten Leistungen. HP orientiert sich bei seiner
Tätigkeit am Berufsbild, herausgegeben von der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe,
abrufbar unter http://www.freizeitbetriebe-wien.at/weddingplanner/. Im Zweifelsfall sind diese
AGBs und die abgeschlossenen Verträge daher im Sinne des Berufsbildes auszulegen. Die
wesentlichen Inhalte und Daten der vereinbarten Leistungen, die Vertragsparteien, das
vereinbarte Entgelt für die Leistungen von HP, ein allenfalls vereinbarter Budgetrahmen
sowie Wünsche und Anregungen der Kunden ergeben sich verbindlich aus dem gesonderten
Auftragsschreiben.
1.2.Abweichungen oder Ergänzungen zu dem Auftragsschreiben oder zu diesen
Vertragsbedingungen sowie nachträgliche Änderungen der beauftragten Leistungen
bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien oder einer
schriftlichen Bestätigung durch den HP. Festgestellt wird, dass die Vertragsparteien keine
ausschließlich mündlichen Nebenabreden getroffen haben.
1.3.Der Auftrag kommt durch Unterfertigung des Auftragsschreibens und dieser
Vertragsbedingungen zustande. Die Kunden beauftragen HP ausschließlich mit den in den
Vertragsunterlagen festgelegten Leistungen. Sonstige Leistungen sind nicht geschuldet.
1.4. HP kann die vereinbarten Leistungen auch durch Gehilfen (eigene Angestellte oder andere
gewerblich befugte HP) einbringen.
2.0.Leistungsgegenstand und Vollmacht:
2.1. Die Kunden beauftragen HP mit der Beratung, Organisation, Planung, Betreuung und
Koordination einer privaten Veranstaltung (Trauung/Verpartnerung, Hochzeitsfeier) an dem
im Auftragsschreiben festgelegten Termin und Ort. HP kann je nach Kundenwunsch und
Vereinbarung eine Voll- oder Teilorganisation übernehmen. Die vereinbarten Leistungen
Wirtschaftskammer Wien, Die Freizeit- und Sportbetriebe
werden auf der Basis der im Auftragsschreiben festgelegten Wünsche und Vorgaben
erbracht. Auf Kundenwunsch wird der HP mit der Präsentation eines Konzeptes für die
Hochzeit beauftragt; ob gegen Entgelt oder unentgeltlich, ist im Einzelfall im Vorhinein zu
vereinbaren. Mangels anderer Vereinbarungen wird ein für die Präsentation bezahltes
Entgelt gutgeschrieben, wenn auf Grund der Präsentation ein Auftrag erteilt wird. Sofern
dabei nicht die Rechte am Konzept ausdrücklich übertragen werden, verbleiben diese beim
HP. Sofern nicht bei Auftragserteilung besondere schriftliche Vorgaben der Kunden festgelegt
werden, ist HP bei der Einbringung der Leistungen frei. Es steht HP frei, inhaltliche Vorschläge
oder Beiträge der Kunden oder Dritter abzulehnen, sofern diese nicht zum Gesamtkonzept
passen. Vom Kunden beauftragte Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Das hierfür
geschuldete Entgelt wird gesondert geregelt, ansonsten steht ein angemessenes Entgelt zu.
Ein dafür bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund des Kostenvoranschlages
ein Auftrag erteilt wird.
2.2. Im Rahmen der Erstellung des Konzeptes wird HP den Ablauf der Veranstaltung und –
sofern beauftragt – die Einbindung des Standesamtes planen, die Reihenfolge von Beiträgen
festlegen oder diese- allenfalls auch während der Hochzeit – abändern, sofern dies HP
zweckmäßig erscheint. HP obliegt die sorgfältige, den Kundenwünschen entsprechende und
dem vorhandenen Budgetrahmen angepasste Auswahl von Anbietern und Dienstleistern
(Netzwerkpartner – NWP) wie Foto/Videografen, Gastronomie/Catering,
Veranstaltungstechnikern, Floristen, Dekoration, Musikern und anderen Künstlern,
Pyrotechnikern oder sonstigen Spezialisten, die Beiträge für die Veranstaltung anbieten, und
deren Vorschlag an das BP, wobei HP immer als Vermittler agiert. Insbesondere hinsichtlich
des Veranstaltungsortes, Ausstattung und Styling (Bekleidung, Make-up, Friseur) der Kunden
und Versendung von Einladungen wird HP die Kunden auf Wunsch beraten. Veranstalter der
Hochzeitsfeier sind die Kunden. HP berät des Brautpaares hinsichtlich rechtlich zu
beachtender Kriterien und wird insbesondere den Abschluss einer geeigneten
Haftpflichtversicherung durch das Brautpaar empfehlen. HP übernimmt keinerlei Haftung für
Handlungen oder Unterlassungen von Lieferanten und Dienstleistern sowie keine Haftung für
die operative Durchführung der Veranstaltung.
2.3. HP wird die Auswahl von Anbietern mit kaufmännischer Sorgfalt im Kundeninteresse
vornehmen, soweit wie möglich, Wünsche des Kunden berücksichtigen, Proben ermöglichen,
Anschauungsmaterial wie Fotos und Videos zur Verfügung stellen, sofern dies von den
Kunden gewünscht und von den jeweiligen Anbietern geboten wird.
2.4. Über Wunsch der Kunden wird HP für Leistungen einzelner Anbieter Kostenvoranschläge
(je nach Vereinbarung entgeltlich oder unentgeltlich) einholen.
2.5 HP wird mit einzelnen Anbietern keine eigenen Verträge abschließen. Der
Vertragsabschluss mit den Netzwerkpartnern erfolgt ausnahmslos seitens der Kunden. Bei
Abschluss von Verträgen zwischen Anbietern und Brautpaar wird HP auf die Wahrung der
Interessen der Kunden achten. HP ist beauftragt und bevollmächtigt, mit Dritten, wie etwa
den oben genannten Anbietern im Namen und auf Rechnung der Kunden Verträge
abzuschließen, soweit dies der Durchführung der Veranstaltung dient.
HP vermittelt diese Leistungen, bietet diese nicht im eigenen Namen an und führt sie auch
nicht durch.
Wirtschaftskammer Wien, Die Freizeit- und Sportbetriebe
2.6. Nicht Gegenstand der Leistung ist die Besorgung von persönlichen Dingen wie amtlichen
Dokumenten, Brautstrauß und Hochzeitsringen, sowie die Überprüfung und Kontrolle von
Anlagen und Einrichtungen, Räumlichkeiten und sonstigen Flächen, insbesondere in
sicherheitstechnischer Hinsicht.
2.7. HP wird bei Verhinderung eines Anbieters, sollte dieser nicht unverzüglich
gleichwertigen befugten Ersatz stellen können, den Kunden einen solchen vorschlagen.
2.8. HP und Kunden werden sich über alle vertragsrelevanten Ereignisse und Umstände
jeweils unverzüglich informieren und, soweit erforderlich, sich entsprechend abstimmen. Am
Tag der Veranstaltung betreut HP die Kunden und koordiniert die Anbieter bzw. Lieferanten,
soweit dies vertraglich vereinbart ist.
3.0. Rücktrittsrecht, Absage, Verschiebung des Termins
3.1. HP räumt den Kunden das Recht ein, von diesem Vertrag binnen 14 Tagen ab Abschluss
zurückzutreten, ohne dass ein Entgelt in Rechnung gestellt wird. Für den Fall eines Rücktritts
nach Ablauf dieser Frist steht HP jedenfalls ein Entgelt in der Höhe von 50 % des vereinbarten
Entgelts zu. Erfolgt ein Rücktritt bis 6 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstag, hat HP
einen Anspruch auf 80 % des vereinbarten Entgelts. Erfolgt ein Rücktritt danach, steht das
gesamte vereinbarte Entgelt zu. Ein Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftlichkeit.
3.2. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die Leistungen von HP unabhängig davon sind, ob
die Veranstaltung tatsächlich durchgeführt wird. HP hat daher auch bei Absage der
Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
Teilleistungen können nach Abschluss der jeweiligen Teilleistungen verrechnet werden.
3.3. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass auch Verschiebungen der Veranstaltung der
schriftlichen Zustimmung von HP bedürfen. In diesem Fall ist mit HP im Falle eines erhöhten
Arbeitsaufwandes eine gesonderte Entgeltvereinbarung zu treffen.

3.4. Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass eine Terminabsage nach 12 Stunden vor dem Termin mit 50% berechnet wird.
4.0. Gewährleistung/Haftung:
4.1. HP leistet ein sorgfältiges Bemühen für die Organisation und die Erstellung des
Konzeptes für die Veranstaltung und deren Betreuung. HP schuldet außer seiner
gewissenhaften und sorgfältigen Beratung und Vermittlung keinen Erfolg und leistet keine
Gewähr für Leistungen Dritter, insbesondere beigezogener Netzwerkpartner, für die
Durchführung von deren Leistungen, für die Geeignetheit oder Sicherheit von Anlagen,
Einrichtungen, Räumlichkeiten oder sonstigen Flächen.
4.2. HP leistet dafür Gewähr, dass das vereinbarte Budget bestmöglich eingehalten wird.
Ausnahme ist eine Ausweitung der Wünsche/Anforderungen durch das Brautpaar. In diesem
Fall wird die Aufstellung des Budgets dahingehend abgestimmt und neu akkordiert. Wenn HP
feststellt, dass der Kostenrahmen ohne Veränderung der Anforderungen überschritten
werden würde, verpflichtet sich HP, die Kunden zu informieren und allenfalls eine
Wirtschaftskammer Wien, Die Freizeit- und Sportbetriebe
Zustimmung zur Erweiterung des Kostenrahmens zu vereinbaren oder das Konzept an den
Budgetrahmen anzupassen.
4.3. Die Einholung allenfalls erforderlicher behördlicher Genehmigungen, wie etwa die
Anmeldung der Veranstaltung, luftfahrt-, naturschutz-, pyrotechnischer oder
straßenpolizeiliche Genehmigungen, ist vom Leistungsumfang des HP nicht automatisch
umfasst. Über gesondertem Auftrag kann HP diese mit der oben erteilten Vollmacht für die
Kunden einholen. Sämtliche im Zusammenhang mit der Veranstaltung allenfalls entstehende
Steuern, Gebühren, Abgaben und Urheberrechtsentgelte (AKM) tragen die Kunden.
4.4. Eine Haftung für Sachschäden aus leichter Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden
oder von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.
5.0. Entgelt:
5.1. Das im Auftragsschreiben vereinbarte Entgelt ist ein Fixbetrag. HP ist berechtigt, bei
Auftragserteilung 20% des vereinbarten Entgelts in Rechnung zu stellen und weitere dem
Vorbereitungsaufwand entsprechende Vorauszahlungen zu vereinbaren, wobei die letzte
Vorauszahlung unmittelbar vor dem Veranstaltungstag fällig sein kann. Mangels anderer
Vereinbarung ist das gesamte Entgelt unmittelbar nach Vertragserfüllung (am Tag nach der
Veranstaltung) fällig. Bei sofortiger Vorauszahlung des Gesamtentgelt gewährt HP ein Skonto
von 3 % vom Bruttoentgelt. Alle vom HP angebotenen und verrechneten Entgelte sind
Bruttobeträge inkl. USt oder Nettobeträge samt ausgewiesener aufgeschlagener USt
Sollte HP als Kleinunternehmer ohne Verrechnung von USt agieren, wird dies im Angebot
und in der Honorarnote eigens zum Ausdruck gebracht.
5.2. Allenfalls aufgrund des Auftrages auflaufende Barauslagen, wie Gebühren, Reisespesen
und Anzahlungen an Dritte können von HP in Rechnung gestellt werden. Für allfällige
vereinbarte, über die im Auftragsschreiben und in diesen Vertragsbedingungen
hinausgehenden Tätigkeiten wird ein gesondert vereinbartes oder angemessenes Entgelt in
Rechnung gestellt.
6.0. Datenschutzurheberrecht, geistiges Eigentum
6.1. Die Kunden willigen ein, dass HP im Rahmen dieses Vertrages persönliche Daten der
Auftraggeber, wie Adresse, Geburtsdatum, Email-Adresse, soweit für die Vertragserfüllung
notwendig, Dritten gegenüber bekannt gibt. Die Kunden willigen weiter ein, dass HP die
Namen der Kunden, sowie allenfalls im Rahmen der Veranstaltung gemachte Fotos oder
Videos zu Zwecken des eigenen Marketings speichert und verwendet.
6.2. Die von HP erstellten Pläne, Designs, Konzepte und Entwürfe sind ausschließlich dessen
geistiges Eigentum. Die Kunden sind zur Nutzung dieser Unterlagen nur bei vollständiger
Bezahlung des vereinbarten Entgelts berechtigt. Die Weitergabe, Veröffentlichung,
Vervielfältigung, Nachbildung oder sonstige (weitere) Verwertung, sei es zu privaten, sei es
zu geschäftlichen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von HP zulässig.
Wirtschaftskammer Wien, Die Freizeit- und Sportbetriebe
7.0. Sonstiges:
7.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens von HP. Gerichtsstand ist Wien.
7.2. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung unterliegt österreichischem Recht unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
7.3. Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertrages liegt dann vor, wenn Mitteilungen schriftlich
(durch Brief, per Telefax, per Email oder mittels vergleichbarer Medien, wie SMS, Messenger
Dienste udgl. vorgenommen werden. Die Kunden erklären, dass sie vor Unterfertigung des
Vertrages auch diese Vertragsbedingungen gelesen haben und mit diesen einverstanden
sind.
7.4. Die Vertragspartner kommen überein, im Falle von nicht einvernehmlich lösbaren
Streitigkeiten über den Vertrag und dessen Inhalt einvernehmlich einen neutralen befugten
eingetragenen Mediator beizuziehen, wobei die anfallenden Kosten zu 100 % vom Kunden zu tragen.

7.5. Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des
Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt,
die dem ursprünglich angestrebten Zweck entspricht oder, sofern das nicht möglich ist,
diesem möglichst nahe kommt.

7.6. Die Nutzer der Webseite erklären sich ausdrücklich mit der elektronischen Kommunikation/Vertragsabwicklung einverstanden.

7.7. Mit der schriftlichen Auftragserteilung akzeptiert der Kunde, dass sein Widerrufsrecht erlischt. Dies ist nicht der Fall, sollten noch keine Maßnahmen zur Planung, Beschaffung oder sonst mit der Hochzeit in Verbindung stehenden Tätigkeiten begonnen worden sein. Für die angeschafften Produkte, die mit der Planung oder der Hochzeit der Kunden an sich in Zusammenhang stehen, kann Kostenersatz verlangt werden. Längstens ist das Rücktrittsrecht jedoch 14 Tage.

AGB herunterladen